EuGH stärkt Recht auf Datenauskunft
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der vergangenen Woche entschieden, dass jeder Bürger im Detail wissen darf, was mit seinen Daten passiert und wohin sie gelangen. Dieses wegweisende Urteil hat weitreichende Folgen für Unternehmen.
Das Sammeln und Verarbeiten von Verbraucherdaten sowie die kommerzielle Nutzung dieser Daten ist nichts Neues. Allerdings wird mit den personenbezogenen Daten manchmal leichtfertig umgegangen, so dass es zu Verstößen gegen datenschutzrechtlichen Vorschriften kommt. Verbraucher sind dem jedoch nicht schutzlos ausgeliefert. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten in der EU. Ein zentraler Stützpfeiler der DSGVO ist das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO über ihre Daten. Der EuGH hat dieses Auskunftsrecht nun mit seinem Urteil vom 12. Januar 2023 (Az.: 2 AZR 363/219 erheblich gestärkt.
Was war der Hintergrund?
Der Fall, der dem EuGH vorgelegt wurde, betraf einen Verbraucher, der von der österreichischen Post wissen wollte, gegenüber welchen Empfängern sie seine personenbezogenen Daten offengelegt hat. Die Post meinte, sie verwende die Daten im rechtlich zulässigen Rahmen bei ihrer Tätigkeit als Herausgeberin von Telefonbüchern. Geschäftskunden würden die Daten zu Marketingzwecken angeboten. Der Bürger wollte jedoch genauer wissen, wer die Empfänger seiner personenbezogenen Daten wären oder in welcher Kategorie die Empfänger gehörten. Dazu reichte er Klage ein, welche dem EuGH vorgelegt wurde.
Was hat der EuGH entschieden?
Der EuGH sieht im Grundsatz den Datenverarbeiter in der Informationspflicht. Betroffene haben ein Recht darauf zu erfahren, welche konkrete Identität hinter dem Empfänger der personenbezogenen Daten steckt. Zwar gehe aus Artikel 15 Absatz 1 DSGVO kein Vorrang der Mitteilung der konkreten Identität des Empfängers hervor, aber die Praxis mache es erforderlich, die konkrete Identität des Empfängers mitzuteilen.
Diese Entscheidung des EuGH betont die Wichtigkeit des Schutzes personenbezogener Daten und die Verantwortung von Unternehmen, sicherzustellen, dass sie mit diesen Daten sorgfältig und im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften umgehen. Es ist wichtig, dass Unternehmen sich bewusst sind, dass Verbraucher das Recht haben, genau zu erfahren, welche ihrer Daten gesammelt, verarbeitet und weitergegeben werden und an wen.
Gibt es Ausnahmen?
Ausnahmen von dieser Regel sind nur in sehr begrenztem Rahmen möglich, beispielsweise wenn gar nicht bekannt ist, an welche konkreten Empfänger die Daten übermittelt werden oder wenn die Betroffenenanfragen unverhältnismäßig oft und exzessiv auftreten.
Folglich sollten Unternehmen ihre Datenschutzpraktiken überprüfen und sicherstellen, dass sie mit den Anforderungen der DSGVO und anderer relevanter Gesetze und Vorschriften übereinstimmen. Essentiell ist dabei die Transparenz über die Art der gesammelten Daten und die Zwecke ihrer Verarbeitung. Diese Informationen sollten Unternehmen immer bereitstellen und sicherstellen, dass sie ihre Informationspflichten erfüllen und auf Anfragen von Verbrauchern angemessen reagieren.
In einer Welt, in der Daten eine immer größere Rolle spielen, ist es wichtiger denn je, dass Unternehmen die Bedürfnisse und Rechte ihrer Verbraucher im Hinblick auf den Schutz ihrer Daten ernst nehmen und sicherstellen, dass sie ihre Pflichten erfüllen. Dieses Urteil des EuGH unterstreicht diese Wichtigkeit und stellt klar, dass Unternehmen verantwortungsbewusst mit personenbezogenen Daten umgehen müssen.